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Verkehrsrecht

Das Verkehrsstrafrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht sind die beiden wesentlichen Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die wesentlichen zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften. Regelungen bezüglich Verkehrsstraftaten sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

57 Millionen Fahrzeuge waren am 01.01.2011 zum Verkehr zugelassen (50,9 Millionen Kraftfahrzeuge und 6,1 Millionen Anhänger) und im Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) registriert. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) waren zu diesem Zeitpunkt die Fahrerlaubnis- und Personendaten von 29,3 Millionen Inhabern eines in Deutschland ausgestellten europäischen Kartenführerscheins registriert. Das ist aber nicht die einzige Personengruppe, die für Verkehrsunfälle oder -vergehen in Frage kommt: auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger können Sie in einen Unfall verwickelt werden oder auch ein Verkehrsvergehen begehen. 2011 wurden fünf Millionen Verkehrsunfälle registriert.

Was wir für Sie tun

Wir übernehmen die Unfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir benötigen lediglich:

  • die polizeiliche Unfallmitteilung
  • Sachverständigengutachten über das geschädigte Fahrzeug, bzw. Kostenvoranschlag.
  • Atteste, falls Sie verletzt wurden.

Sollte eine Regulierung nicht zeitnah erfolgen, wird ihr Schaden gerichtlich geltend gemacht.

Und als Tipp unmittelbar nach dem Unfall:

  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
  • Verständigen Sie die Polizei
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge
  • Notieren Sie die Namen und Anschriften des Unfallgegners und etwaiger Zeugen
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Bandke
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