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Familienrecht

Im Familienrecht geht es um die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr sensibel behandelt werden sollte. Eheleute trennen sich, Gefühle werden verletzt, Kinder leiden unter der Trennung. Aus einem Haushalt müssen zukünftig zwei gemacht werden. All dies zeigt: es sind Emotionen betroffen und das Geld kann knapp werden.

Was wir für Sie tun

In dieser für Sie höchstpersönlich sehr schwierigen Zeit unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Bandke kompetent, zuverlässig und sachgerecht. Sofern möglich, soll eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden, um eine schnelle, effektive und kostengünstige Lösung zu erreichen. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht in Betracht kommen, wird Sie die Anwaltskanzlei Bandke vor allen Gerichten in Deutschland sachgerecht vertreten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bandke ist seit 1996 auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Im Jahr 2003 wurde Frau Rechtsanwältin Bandke von der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt.

Die Anwaltskanzlei Bandke übernimmt für Sie:

Einleitung und Durchführung des Ehescheidungsverfahrens:

Grundsätzlich kann der Antrag auf Ehescheidung beim Amtsgericht eingereicht werden, wenn die Eheleute seit einem Jahr (räumlich und persönlich) voneinander getrennt leben. Es wird vermutet, dass die Ehe unwiderlegbar zerrüttet ist. Eine Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung vollzogen werden. Zu den dann geltenden Voraussetzungen berät sie Rechtsanwältin Bandke gerne.

Aus Kostengründen emphielt es sich, alle anderen Angelegenheiten, wie Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt und Vermögensangelegenheiten vor Einreichung der Ehescheidung zu regeln. Es ist daher ratsam, anwaltliche Hilfe schon zu dem Zeitpunkt zu suchen, an dem für Sie feststeht, dass Sie sich endgültig trennen werden.

Zugewinnausgleich:

Alle Eheleute, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Mit der Ehescheidung wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst und der jeweils erworbene Zugewinn wird geteilt. Es geht somit um das während der Ehe erworbene Vermögen

Es ist erforderlich, eine Auflistung über das Vermögen, das jeder Ehegatte in die Ehe eingebracht hat (Anfangsvermögen) sowie über das Vermögen, das am Ende der Ehe (Endvermögen) vorhanden ist, zu erstellen. Wichtig ist, dass auch Schulden, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht und die während der Ehe getilgt wurden, nunmehr auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.

Rechtsanwältin Bandke unterstützt sie kompetent im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens.

Versorgungsausgleich

Mit (jeder) Ehescheidung findet auch der sogenannte Versorgungsausgleich statt. Es geht hierbei um die Teilung Ihrer während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der betrieblichen Zusatzversorung.

Die erforderlichen Formulare für die Durchführung des Versorgungsausgleiches finden Sie hier: Download Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehescheidung) beziehungsweise Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Aufhebung einer Lebenspartnerschaft).

Ein Versorgungsausgleich muss nicht durchgeführt werden, wenn es sich um eine kurze Ehe (3 Jahre) handelt. Darüber hinaus können Eheleute auch den Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbaren. Über die genauen Voraussetzunge informiert Sie Rechtsanwältin Bandke.

Unterhalt:

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen.

  • Kindesunterhalt:

Der Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt.
Diese finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle

  • Trennungsunterhalt:

Trennungsunterhalt wird in der Zeit von der Trennung der Eheleute bis zur rechtskräftigen Ehescheidung geschuldet.

  • Nachehelicher Unterhalt:

Mit der Rechtskraft der Ehescheidung endet grundsätztlich die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an den Berechtigten. Es gibt jedoch Fälle, in denen auch nach rechtskräftiger Ehescheidung nachehelicher Unterhalt geschuldet wird, z.B.

bei Betreuung von gemeinsamen Kindern

aus Altersgründen

aus Krankheitsgründen

Ehewohnung/Hausrat:

Mit der Trennung muss auch geklärt werden, wer in der ehelichen Wohnung verbleibt.

Wichtig ist, dass die tatsächlichen Besitz-/Eigentumsverhältnisse an der Mietwohnung/Eigentumswohnung/Eigenheim nicht ausschlaggebend sein müssen, wer in der Wohnung verbleiben darf.

Mit der Trennung sollte der gemeinsame Hausrat/Mobiliar geteilt werden. Überläßt ein Ehegatte alle Gegenstände dem anderen, kann u.U. ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entstehen.

Über die genauen Voraussetzungen berät sie Rechtsanwältin Bandke

Sorgerecht:

Auch wenn Eheleute getrennt leben/ geschieden werden, bleiben sie ihr Leben lang Eltern.

Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung: wenn die Ehe geschieden, verbleibt das Sorgerecht grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam.

Nur unter besonderen Voraussetzungen kann und wird das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Ausübung übertragen. Entscheidend ist immer: das Wohl des Kindes.

Möglich ist es, Teilbereiche des Sorgerechts auf einem Elternteil alleine zu übertragen, z.B.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Gesundheitsfürsorge.

Umgangsrecht:

Für jedes Kind ist es besonders wichtig, auch nach der Trennung der Eltern weiterhin regelmäßigen Umgangskontakt mit dem Elternteil zu haben, bei dem es nicht lebt. Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben, wie und in welchem Rahmen ein Umgangskontakt stattfinden soll. Eine Verständigung zwischen Eltern und Kind ist immer die beste Lösung. Sollte diese nicht mehr möglich sein, finden Sie bei Rechtsanwältin Bandke die erforderliche rechtliche Vertretung

Eheverträge:

Rechtsanwältin Bandke entwirft für Sie Eheverträge.

Ein Ehevertrag muss nicht vor Eheschließung getroffen werden.

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